Schiedsstelle
Die Schiedsstelle des Vereins besteht aus zwei Instanzen: Bei Verstößen gegen den Kodex verhängt der so genannte Spruchkörper 1. Instanz Geldstrafen von 5.000 bis zu 200.000 Euro gegen Unternehmen. Der Spruchkörper 2. Instanz, in dem Ärzte, Patienten und ein unabhängiger Richter gegenüber der Industrie die Mehrheit haben, kann Geldstrafen bis zu 400.000 Euro verhängen, bei besonders gravierenden Fällen ist eine öffentliche Rüge möglich.
Verstöße gegen die Vereinskodizes können bei der Schiedsstelle von Jedermann und jeder Institution angezeigt werden, etwa von Patienten, Ärzten, Unternehmen, Organisationen der Patientenselbsthilfe, Krankenkassen oder Behörden. Der Verein berichtet regelmäßig über seine Arbeit.
Verfahrensübersicht_01.12.11.pdf
Größe: 461 KB
Overview of Procedure 01.12.11.ppt
Größe: 13,7 KB
1. Instanz:
Vorsitzender | Wilfried Bernhardt |
2. Instanz:
Vorsitzender | Hermann Brüning |
Stellvertretender Vorsitzender | Dr. Veit Stoll |
Industrievertreter | Dr. Sibille Engels Ina Heitmeier Dr. Gerhard Jäger Emil Messner Martina Ochel |
Stellvertretende Industrievertreter | Dr. Frank Kessler Benjamin Kindermann Manfred Melzer Thomas Olschewski Sandra Rupp |
Ärztevertreter | Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach Prof. Dr. med. Hans Reinauer |
Stellvertretende Ärztevertreter | Dr. med. Roland Kaiser |
Patientenvertreter | Hannelore Loskill |
Stellvertretende Patientenvertreter | Prof. Dr. Joachim Baltes |

