Schiedsstelle
Die Schiedsstelle des Vereins besteht aus zwei Instanzen: Bei Verstößen gegen den Kodex kann der so genannte Spruchkörper 1. Instanz Geldstrafen bis zu 50.000 Euro gegen Unternehmen verhängen. Der Spruchkörper 2. Instanz, in dem Ärzte, Patienten und ein unabhängiger Richter gegenüber der Industrie die Mehrheit haben, kann Geldstrafen bis zu 250.000 Euro verhängen, bei besonders gravierenden Fällen ist eine öffentliche Rüge durch beide Instanzen möglich.
Verstöße gegen die Vereinskodizes können bei der Schiedsstelle von Jedermann und jeder Institution angezeigt werden, etwa von Patienten, Ärzten, Unternehmen, Organisationen der Patientenselbsthilfe, Krankenkassen oder Behörden. Der Verein berichtet regelmäßig über seine Arbeit.
Verfahrensübersicht_300408.pdf
Größe: 12 KB
Overview of Procedure.ppt
Größe: 18 KB
1. Instanz:
Vorsitzender | Wilfried Bernhardt |
2. Instanz:
Vorsitzender | Hermann Brüning |
Stellvertretender Vorsitzender | N. N. |
Industrievertreter | Ina Heitmeier |
Stellvertretende Industrievertreter | Dr. med. Sibille Engels |
Ärztevertreter | Dr. med. Henning Friebel Prof. Dr. med. Hans Reinauer |
Stellvertretende Ärztevertreter | San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski |
Patientenvertreter | Hannelore Loskill |
Stellvertretende Patientenvertreter | Prof. Dr. Joachim Baltes |

