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Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.
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Beanstandungsformular
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Beanstandungsformular
Der FSA ist die Kontrollinstanz für die Überwachung ethischen und transparenten Verhaltens in der Pharmabranche. Wir ahnden Fehlverhalten und Kodexverstöße unserer Mitglieder streng. In Funktion als Abmahnverein gehen wir im Falle von Gesetzesverstößen auch gegen Nicht-Mitglieder zivilgerichtlich vor.
Jeder Bürger kann eine Beanstandung bei uns einreichen. Für eine flächendeckende Anwendung des Kodex sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir gehen jeder Beschwerde nach und prüfen den Sachverhalt eingehend.
Wenn Sie das Verhalten eines Unternehmens beanstanden möchten, können Sie hier Ihre Beanstandung anbringen. Damit wir den Sachverhalt prüfen können, sind bestimmte Angaben unbedingt erforderlich. Das folgende Formular hilft Ihnen dabei, uns alle nötigen Fakten zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Verfolgung einer Beanstandung durch den FSA schwieriger wird, je weniger dieser grundlegenden Angaben vorliegen. Die ersten beiden Fragen im Formular müssen unbedingt beantwortet werden. Wir bitten Sie, möglichst genaue Angaben zum Sachverhalt zu machen und uns für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Angaben anonym abzugeben.
Welches Unternehmen beanstanden Sie?
Welches Verhalten beanstanden Sie konkret? Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst exakt.
Wann fand die beanstandete Maßnahme statt? Bitte geben Sie ein genaues Datum bzw. einen genauen Zeitraum an.
Wo bzw. in welchem Rahmen fand die beanstandete Maßnahme statt? Bitte nennen Sie den Ort bzw. den Anlass.
Wer war neben dem Unternehmen noch beteiligt, z.B. Ärzte, Apotheker, Patientenorganisation, Patienten o.a.?
Wurde die beanstandete Maßnahme vom Unternehmen selbst durchgeführt oder waren Dritte (z.B. Berater, Agenturen, Marktforschungsunternehmen) an der Organisation beteiligt?
Ihre Kontaktdaten
Sie möchten lieber anonym bleiben.
Wie können wir Sie telefonisch oder per E-Mail erreichen, wenn wir Nachfragen zum Sachverhalt haben?
Kontakt
News
Rundbrief I/2010
FSA zur Neufassung des § 20 Abs. 4 des FSA-Kodex Fachkreise
Stellungnahme des FSA zu Dienstherrengenehmigungen (Stand: Mai 2010)
FSA zum aktuellen Beschluss des OLG Braunschweig zu § 299 StGB
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