Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.
Der FSA spendet für gemeinnützige Zwecke

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) verhängte Anfang des Jahres eine Geldstrafe von 50.000 Euro gegen eines seiner Mitgliedsunternehmen. Der Vorstand des Vereins hat nun entschieden, diese Summe zu gleichen Teilen an folgende wohltätige Organisationen zu spenden:


    v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Bielefeld (Projekt Reitstall Enon)

    Klinik für Tumorbiologie, Freiburg

    Deutscher Hospiz- und PallativVerband e.V., Berlin

    Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung e.V., München

    Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V., Hannover


Michael Grusa, Geschäftsführer des FSA begründet die Entscheidung wie folgt: „Wichtig war uns bei der Auswahl, Organisationen in Deutschland zu unterstützen, die sich nicht nur mit der Bekämpfung von Krankheiten sondern auch mit der Linderung von Leiden befassen und engagiert und etabliert auf ihrem Gebiet sind. So kann mit einer Strafzahlung der Unternehmen durchaus Gutes bewirkt werden.“ Auch künftige Geldstrafen werden für wohltätige Zwecke gespendet.

Berlin, den 08.05.2008

News
Rundbrief I/2010
FSA zur Neufassung des § 20 Abs. 4 des FSA-Kodex Fachkreise
Stellungnahme des FSA zu Dienstherrengenehmigungen (Stand: Mai 2010)
FSA zum aktuellen Beschluss des OLG Braunschweig zu § 299 StGB
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