Auch Zusammenarbeit mit Apothekern und anderen medizinischen Fachkreisen wird in Zukunft überwacht
Berlin, 4. April 2006 – Mit seiner Erweiterung des Verhaltenskodex hat der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) den Grundstein zur Überwachung des gesamten werblichen Verhaltens seiner pharmazeutischen Mitgliedsunternehmen gelegt. Dabei regelt der Kodex nun nicht mehr nur den ethischen Umgang mit Ärzten sondern auch mit Apothekern und anderen Angehörigen medizinischer Fachkreise. Darüber hinaus wurde der Anwendungsbereich um produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel erweitert.
Die Aufgabe des FSA ist es, unethisches Verhalten zwischen Pharmaindustrie und Ärzten sowie deren Beeinflussung zu unterbinden. Dabei stehen dem Verein Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, die Verstöße gegen den Kodex, der strenger als gesetzliche Vorgaben ist, in zwei Instanzen ahnden kann. Heute, knapp zwei Jahre nach der Gründung des FSA, ist eine spürbare Verhaltensänderung im Sinne des Kodex sowohl bei den Mitgliedern als auch in der Industrie allgemein feststellbar. Nun wurde der Kodex von den Mitgliedern um einige entscheidende Aspekte erweitert.
Fortan regelt der Kodex nicht mehr nur die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Ärzten, sondern gilt nun für die Zusammenarbeit mit allen Angehörigen der medizinischen Fachkreise. Da gerade auch Apotheker darüber entscheiden, welches Arzneimittel ein Patient erhält, ist es von entscheidender Bedeutung, dass auch er bei seiner Wahl allein den Patientennutzen im Blick hat. Somit war es wesentlich, dass auch der Umgang mit dieser Berufsgruppe im Kodex geregelt wird, um deren Manipulation zu verhindern und die bestmögliche Therapie des einzelnen Patienten zu gewährleisten.
Neben der Erweiterung auf sämtliche Angehörige der medizinischen Fachkreise wird in der Neufassung des Kodex auch ausführlich auf das Thema produktbezogene Werbung eingegangen. Zusätzlich zum geltenden Heilmittelwerbegesetz wird hier genau definiert, welche Art von Werbung zulässig ist und wie diese kodexkonform aufbereitet werden muss. So muss beispielsweise jegliche Werbung für Arzneimittel hinreichend wissenschaftlich abgesichert sein und darf den Angaben in der Fachinformation nicht widersprechen. Außerdem wurde ein klares Verbot von Schleichwerbung in den Kodex aufgenommen.
Im Zuge der vom Kartellamt gerade genehmigten Kodex-Erweiterung ist auch die Anpassung an den europäischen Pharma-Kodex der EFPIA (The European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) erfolgt. So unterliegen nun Veranstaltungen im Ausland klar definierten Regeln, die es den Mitgliedern des FSA ermöglichen, auch hier Veranstaltungen kodexkonform zu planen und durchzuführen.
Die Erweiterung des Kodex stärkt die Selbstkontrolle insgesamt noch weiter, um Missstände noch effektiver vorzubeugen und zu bekämpfen. Bislang haben sich 74 pharmazeutische Unternehmen dem Kodex unterworfen. Ziel des FSA ist es, weitere Unternehmen zu gewinnen, um die Selbstkontrolle auf eine noch breitere Basis zu stellen.