Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.
§ 7 des FS-Kodex – irreführende Werbung
AZ 2007.10-205 (1. Instanz)
Leitsatz:

Die Bewerbung von Arzneimitteln in einem ärztlichen Fachblatt mit den Aussagen:

    1. „mengenmäßig unbegrenzt verordnungsfähig innerhalb der zugelassenen Indikation“
    2. „preisgünstiges Original innerhalb der Richtgrößenvolumina, hilft bei der Richtgrößenkontrolle“

stellt eine irreführende Werbung i.S.v. § 7 Abs. 1 des FS-Kodex dar.

Sachverhalt:

Ein Mitgliedsunternehmen hatte im Jahr 2007 in zwei ärztlichen Fachzeitschriften gleich lautende Annoncen mit werblichen Aussagen zu zwei Arzneimitteln geschaltet. Die Arzneimittel wurden mit folgenden Aussagen beworben:
    1. „mengenmäßig unbegrenzt verordnungsfähig innerhalb der zugelassenen Indikation“
    2. „preisgünstiges Original innerhalb der Richtgrößenvolumina, hilft bei der Richtgrößenkontrolle“

Eine kassenärztliche Vereinigung hatte die irreführende Werbung durch die vorgenann­ten Aussagen beanstandet.

Wesentliche Entscheidungsgründe:

Die Aussage „mengenmäßig unbegrenzt verordnungsfähig innerhalb der zugelassenen Indikation“ verstößt gegen § 7 Abs. 1 des FS-Kodex, da sie keinen Hinweis auf die Beachtung des in SGB V festgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsgebots enthält. Der werbliche Hinweis auf die mengenmäßig unbegrenzte Verordnungsfähigkeit eines Medikaments ist irreführend, da eine wirtschaftliche Verordnungsweise neben der zutreffenden Indikation stets voraussetzt, dass je Patient und Erkrankung nicht mehr als die benötigte Menge des Arzneimittels verordnet wird. Die Aussage erweckt den falschen Eindruck, die Bonus-Malus-Regelung bewege sich außerhalb des Wirtschaft­lichkeitsgebots der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch die werbliche Aussage „preisgünstiges Original innerhalb der Richtgrößenvolumina hilft bei der Richtgrößenkontrolle“ verstößt gegen § 7 Abs. 1 FS-Kodex. Die Aussage suggeriert, dass die Verordnung des Medikaments tendenziell zur Kostensenkung beitrage. Eine Irreführung liegt vor, da ein Hinweis auf billigere generische Präparate in vergleichbarer Wirkstärke und Packungsgröße fehlt.

Ergebnis:

Das Unternehmen hat eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber dem FS Arzneimittelindustrie e.V. abgegeben. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.


Berlin, im Januar 2008
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