[Translate to Englisch:] Die Mitglieder des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller haben am 16. Februar 2004 die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." gegründet. Dieser Verein mit Sitz in Berlin überwacht die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen und Ärzten, Apothekern und weiteren Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe und sanktioniert gegebenenfalls Regelverstöße. Hierdurch wird den Verhaltenskodizes Nachdruck verliehen, um legitime Formen der Zusammenarbeit nicht durch das Fehlverhalten einzelner Ärzte, Patientenorganisationen oder Unternehmen pauschal in Misskredit zu bringen.
Gründung
Der Verein wurde am 14.04.2004 im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Vereinsregister Nr. 23352Nz eingetragen. Mit Wirkung vom 29.04.2004 hat der Verein seine Tätigkeit offiziell aufgenommen.
Der Kodex "Fachkreise"
Das Bundeskartellamt hat mit Mitteilung vom 08.04.2004 den Inhalt des Kodex als Wettbewerbsregeln anerkannt.
Mit Wirkung vom 29.04.2004 hat der Verein seine Tätigkeit offiziell aufgenommen. In der Mitgliederversammlung vom 02.12.2005 wurde der Kodex auf wettbewerbs- und heilmittelwerberechtliche Tatbestände ausgedehnt. Zudem wurde die Zusammenarbeit über die Ärzteschaft hinaus auf die "Fachkreise" erweitert. Damit wurde auch eine Anpassung an den europäischen Kodex vorgenommen.
Die Erweiterung des Kodex wurde durch das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 13.03.2006 und Bekanntgabe vom 16.03.2006 als Wettbewerbsregeln anerkannt.
Eine weitere Revision des Kodex wurde am 18.01.2008 eingeleitet und durch Beschluss des Kartellamts vom 04.08.2008 und Bekanntgabe vom 07.08.2008 ebenfalls als Wettbewerbsregeln anerkannt. Mit dieser Neufassung wurden die Regelungsinhalte zu Nicht-interventionellen Studien mit zugelassenen Arzneimitteln (auch Anwendungsbeobachtungen) umfassender geregelt, wie auch Vorschriften zu Spenden und anderen Zuwendungen an Institutionen und zu gegenseitigen Leistungsbeziehungen mit Institutionen Eingang in den Kodex gefunden haben. Auch die Verpflichtung und Schulung von Mitarbeitern und beauftagten Dritten durch die Mitgliedsunternehmen sowie die Schulungs- und Beratungstätigkeit des FSA wurden ausführlicher geregelt.
Aufgegriffen werden Beanstandungen gegen den neuen Kodex, die mit Beschlussfassung des FSA-Vorstandes nach dem 14.08.2008 erfolgen.
Der Kodex "Patientenorganisationen"
Mit der bundeskartellrechtlichen Genehmigung vom 13.10.2008 ist der Kodex Patientenorganisationen offiziell in Kraft getreten. Seine Annahme durch die Mitgliederversammlung wurde am 13.06.2008 beschlossen.
Klares Ziel des Kodex ist es, die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Patientenorganisationen und Pharmaindustrie mittels sachgerechter und transparenter Information zu Arzneimitteln zu fördern. So müssen nicht nur die Eckpunkte der Zusammenarbeit stets genau schriftlich festgehalten werden, sondern auch Art und Höhe der finanziellen Zuwendungen sowie gemeinsame Aktivitäten und Projekte.
Zum einen binden sich die Arzneimittelhersteller damit an den Grundsatz, die Neutralität und Unabhängigkeit der Patientenorganisationen zu achten, um aus deren Unterstützung keinen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen. Zum anderen verpflichten sich die Patientenorganisationen, keine Empfehlungen für verschreibungspflichtige Medikamente auszusprechen.
Schiedsstelle
Die Schiedsstelle des Vereins besteht aus zwei Instanzen: Bei Verstößen gegen den Kodex kann der so genannte Spruchkörper 1. Instanz Geldstrafen bis zu 50.000 Euro gegen Unternehmen verhängen. Der Spruchkörper 2. Instanz, in dem Ärzte, Patienten und ein unabhängiger Richter gegenüber der Industrie die Mehrheit haben, kann Geldstrafen bis zu 250.000 Euro verhängen, bei besonders gravierenden Fällen ist eine öffentliche Rüge durch beide Instanzen möglich.
Verstöße gegen die Vereinskodizes können bei der Schiedsstelle von Jedermann und jeder Institution angezeigt werden, etwa von Patienten, Ärzten, Unternehmen, Organisationen der Patientenselbsthilfe, Krankenkassen oder Behörden. Der Verein berichtet regelmäßig über seine Arbeit.

